15
Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlass halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlass: Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehen seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlass dem HERRN ausgerufen. Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen; es sei denn, dass kein Armer unter dir ist. Denn+ der HERR wird dich reichlich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, wenn du nur der Stimme des HERRN, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete. Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen+, wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen.
Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgendeiner deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen; sondern du sollst ihm deine Hand weit öffnen und ihm willig auf Pfand leihen was hinreicht für den Mangel, den er hat. Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, dass du sprichst: Es naht das siebte Jahr, das Erlassjahr! Und dass dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich+ zu dem HERRN schreie, und Sünde an dir sei! 10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Werk und in allem Geschäft deiner Hand. 11 Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Land, deine Hand weit öffnen.
12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft+, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahr sollst du ihn frei von dir entlassen. 13 Und wenn du ihn frei von dir entlässt, so sollst du ihn nicht leer entlassen: 14 Du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. 15 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht gewesen bist im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache. 16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen – weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist – 17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du so tun. 18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässt; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht hat er dir sechs Jahre lang gedient; und der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern und unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehs nicht scheren: 20 vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Ort, den der HERR erwählen wird. 21 Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, dass es lahm oder blind ist, irgendein schlimmes Gebrechen, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern. 22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine ebenso, wie die Gazelle und wie den Hirsch. 23 Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser.
+ 15:4 15,4 O. erlassen. Jedoch wird kein Armer unter dir sein; denn usw. + 15:6 15,6 Eig. hat dich gesegnet + 15:9 15,9 O. gegen dich + 15:12 15,12 O. dir verkauft wird; vergl. 2. Mose 21,2 usw.; 3. Mose 25,39