24
Wenn ein Mann eine Frau nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, dass er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Haus entlässt; und sie geht aus seinem Haus und geht hin und wird die Frau eines anderen Mannes; und der andere Mann hasst sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entlässt sie aus seinem Haus; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hat: So kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, dass sie seine Frau sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Gräuel vor dem HERRN; und du sollst nicht das Land sündigen machen, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt.
Wenn ein Mann kürzlich eine Frau genommen hat+, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein+ Haus und seine Frau erfreuen, die er genommen hat.
Man soll nicht Mühle+ noch Mühlstein+ pfänden; denn wer das tut, pfändet+ das Leben.
Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven+ behandelt oder ihn verkauft, so soll dieser Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, dass du sehr behutsam bist und nach allem tust, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun. Gedenke dessen, was der HERR, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt.
10 Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden; 11 draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen. 12 Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfand schlafen legen; 13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, dass er sich in seinem Mantel+ schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor dem HERRN, deinem Gott.
14 Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling+ von deinen Brüdern oder von deinen Fremden, die in deinem Land, in deinen Toren sind. 15 An seinem Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich+ zu dem HERRN schreie und Sünde an dir sei.
16 Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen+, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen+; sie sollen jeder für seine Sünde getötet werden.
17 Du sollst das Recht eines Fremden und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. 18 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht in Ägypten gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, dies zu tun.
19 Wenn du deine Ernte auf deinem Feld hältst und eine Garbe auf dem Feld vergisst, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hände. 20 Wenn du deine Oliven+ abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 21 Wenn du deinen Weinberg liest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 22 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht im Land Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, dies zu tun.
+ 24:5 24,5 W. eine neue Fraunimmt + 24:5 24,5 O. in seinem + 24:6 24,6 d.h. eine Handmühle + 24:6 24,6 d.h. den oberen Stein, den Läufer + 24:6 24,6 W. denn er pfändet + 24:7 24,7 O. Knecht + 24:13 24,13 Vergl. die Anm. zu 2. Mose 22,26 + 24:14 24,14 O. Tagelöhner + 24:15 24,15 O. gegen dich + 24:16 24,16 O. samt den Kindern ... samt den Vätern + 24:16 24,16 O. samt den Kindern ... samt den Vätern + 24:20 24,20 Eig. deinen Olivenbaum