45
1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Land: die Länge 25.000 Ruten lang und die Breite 20.000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum.
2 Davon sollen zum Heiligtum gehören 500 mal 500 im Viereck ringsum, und 50 Ellen Freiplatz dazu ringsum.
3 Und von jenem Maß sollst du eine Länge messen von 25.000 und eine Breite von 10.000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein.
4 Dies soll ein Heiliges vom Land sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, die nahen, um dem HERRN zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein und ein Geheiligtes für das Heiligtum.
5 Und 25.000 Ruten in die Länge und 10.000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen.
6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5.000 in die Breite und 25.000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Haus Israel soll es gehören.
7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, die von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen.
9 So spricht der Herr, HERR: Lasst es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Tut Gewalttat und Bedrückung weg, und übt Recht und Gerechtigkeit; hört auf, mein Volk aus seinem Besitz zu vertreiben, spricht der Herr, HERR.
10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben.
11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so dass das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein.
12 Und der Sekel soll 20 Gera sein; 20 Sekel, 25 Sekel und 15 Sekel soll euch die Mine sein.
13 Dies ist das Hebopfer, das ihr heben sollt: ein Sechstel Epha vom Homer Weizen und ein Sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben;
14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein Zehntel Bath vom Kor, von 10 Bath, von einem Homer, denn 10 Bath sind ein Homer;
15 und ein Stück vom Kleinvieh, von 200, von dem bewässerten Land Israel –: zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, HERR.
16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein.
17 Und dem Fürsten sollen auferliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel.
18 So spricht der Herr, HERR: Im 1. Monat am 1. des Monats, sollst du einen jungen Stier ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs.
20 Und ebenso sollst du tun am 7. des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus.
21 Im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden.
22 Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer opfern.
23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder ohne Fehl täglich, die sieben Tage, als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer.
24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.
25 Im 7. Monat, am 15. Tag des Monats, am Fest, soll er desgleichen tun die sieben Tage, bezüglich des Sündopfers wie des Brandopfers und bezüglich des Speisopfers wie des Öls.