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Ort und Zahl der Opfer des Fürsten.
1 So spricht der Herr Jahwe: Das Thor des inneren Vorhofs, das nach Osten gewendet ist, soll die sechs Werktage hindurch verschlossen bleiben, aber am Sabbattage soll es geöffnet werden und am Neumondtage soll es geöffnet werden.
2 Und der Fürst soll durch die Vorhalle des Thors von außen her eintreten und sich an die Pfoste des Thors stellen. Dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer herrichten; er aber soll auf der Schwelle des Thors anbeten und dann wieder hinausgehen, und das Thor soll bis zum Abend unverschlossen bleiben.
3 Und das Volk des Landes soll am Eingange dieses Thors an den Sabbaten und den Neumonden vor Jahwe anbeten.
4 Und das Brandopfer, das der Fürst Jahwe darzubringen hat, soll bestehen: am Sabbattage aus sechs fehllosen Lämmern und einem fehllosen Widder,
5 nebst einem Speisopfer von je einem Epha auf den Widder und einem Speisopfer von beliebigem Maße zu den Lämmern und einem Hin Öl auf jedes Epha.
6 Am Neumondtage aber sollen es ein fehlloser junger Stier und sechs Lämmer und ein Widder, sämtlich fehllos, sein.
7 Und als Speisopfer soll er ein Epha zu dem Farren und ein Epha zu dem Widder herrichten und ein beliebiges Maß zu den Lämmern und ein Hin Öl auf jedes Epha.
8 Und wenn der Fürst eintritt, so soll er durch die Vorhalle des Thors eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen.
9 Und wenn sich das Volk des Landes an den Festzeiten vor Jahwe begiebt, dann soll derjenige, der durch das Nordthor eintritt, um anzubeten, durch das Südthor wieder hinausgehen, und derjenige, der durch das Südthor eintritt, soll durch das Nordthor hinausgehen; niemand soll durch das Thor zurückkehren, durch das er eingetreten ist, sondern durch das, welches ihm gegenüberliegt, soll er hinausgehen.
10 Und der Fürst soll, wenn sie eintreten, mitten unter ihnen eintreten und, wenn sie hinausgehen, mit hinausgehen.
11 An den Festen und Feierzeiten aber soll das Speisopfer ein Epha auf den Farren und ein Epha auf den Widder betragen und ein beliebiges Maß für die Lämmer und je ein Hin Öl auf das Epha.
12 Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe herrichtet, ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe für Jahwe, dann soll man ihm das Thor öffnen, das nach Osten gewendet ist. Alsdann soll er sein Brandopfer und sein Heilsopfer herrichten, wie er am Sabbattage zu thun pflegt, und soll dann wieder hinausgehen; und nachdem er hinausgegangen, soll man das Thor wieder zuschließen.
13 Tag für Tag aber soll er ein einjähriges, fehlloses Lamm als Brandopfer für Jahwe herrichten lassen, an jedem Morgen soll er es herrichten.
14 Und als Speisopfer soll er dazu an jedem Morgen ein Sechstel Epha und ein Drittel Hin Öl zur Besprengung des Feinmehls, als Speisopfer für Jahwe, als regelmäßige Satzung herrichten.
15 Und so sollen sie das Lamm und das Speisopfer und das Öl alle Morgen als regelmäßiges Brandopfer herrichten.
Nachtrag zu den Bestimmungen über die Verteilung des Grundbesitzes: Einschränkung des Verfügungsrechts des Fürsten.
16 So spricht der Herr Jahwe: Wenn der Fürst einem seiner Söhne von seinem Grundbesitz ein Geschenk macht, so soll dies seinen Söhnen gehören; es ist ihr erblicher Grundbesitz.
17 Wenn er aber von seinem Grundbesitz einem seiner Diener ein Geschenk macht, so soll es diesem nur bis zum Jahre der Freilassung gehören. Dann aber soll es wieder an den Fürsten zurückfallen; der Grundbesitz seiner Söhne jedoch soll diesen verbleiben.
18 Nicht aber darf der Fürst von dem Grundbesitze des Volks etwas wegnehmen, so daß er sie vergewaltigt; von seinem eigenen Grundbesitze mag er seine Söhne mit Erbgut ausstatten, daß keiner von meinem Volk aus seinem Erbbesitze verdrängt werde.
Nachtrag zur Beschreibung des Tempels: die Küchen für das Opferfleisch.
19 Und er brachte mich durch den Eingang, der an der Seitenwand des Thores liegt, zu den für die Priester bestimmten, nach Norden gewendeten heiligen Zellen. Dort aber war ein Raum im äußersten Winkel nach Westen zu.
20 Und er sprach zu mir: Das ist der Raum, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen sollen und wo sie das Speisopfer backen sollen, um es nicht hinausbringen zu müssen in den äußeren Vorhof und so das Volk zu heiligen.
21 Und er führte mich hinaus in den äußeren Vorhof und brachte mich hindurch zu den vier Ecken des Vorhofs und fürwahr, in jeder Ecke des Vorhofs war wieder ein kleiner Vorhof.
22 In den vier Ecken des Vorhofs waren wieder kleinere Vorhöfe von vierzig Ellen Länge und dreißig Ellen Breite; einerlei Maß hatten alle vier kleinen Vorhöfe.
23 Und in ihnen lief ringsum eine Lage von Mauerwerk, rings um die vier, und unten an den Steinlagen waren ringsum Kochherde angebracht.
24 Und er sprach zu mir: Dies ist die Behausung der Köche, woselbst die, die den äußeren Dienst am Tempel verrichten, die Schlachtopfer des Volks kochen sollen.